Die Tätigkeit im Rahmen des Allgemeinen Zivilrechts umfaßt neben der Überprüfung inhaltlicher Vertragsregelungen auch das Befassen mit grundlegenden Fragestellungen wie z.B. Wirksamkeit des Vertrags, Vertragsdauer oder -beendigung, vertragsgemäße Abwicklung oder Leistungsstörung, Gewährleistungsrecht und Haftung.
Darunter fällt natürlich auch die außergerichtliche und gerichtliche Durchsetzung von Ansprüchen oder deren Abwehr, die Forderungsbeitreibung im Mahnverfahren und Klageverfahren und Realisieren der Forderung im Rahmen eines Zwangsvollstreckungsverfahrens.